Kurzprotokoll vom 2. Workshop am 9.11.2023

Am 9. November – das Datum fanden wir unglücklich gewählt – fand nun der 2. Workshop der Bürgerbeteiligung statt. Hier in Stichworten zum Nachlesen:

  • Vorstellungsrunde der Anwesenden mit der Frage was der besondere Charakter des Bürgerbahnhofes ist: überwiegend grün, Idyll, Aufenthaltsqualität, Freiraum/Freiheit, Natur, soziale Interaktion

Beantwortung der Fragen vom letzten Workshop:

  • Die Grundstücksgrenzen der LEWO, sowie die Besitzverhältnisse wurden dargestellt
  • Schwerere Altlasten sind auf dem Grundstück lediglich im Bereich des Wasserturmes zu erwarten (ein altes Gutachten liegt vor)
  • Betreffender Ölbunker sei durch DB geleert worden (Aussage LEWO)
  • Weitere Untersuchungen zu den Altlasten sind wohl notwendig
  • Darüber hinaus starke Verdichtung des Bodens auf der gesamten Fläche durch Verklappung von Bauschutt
  • Versiegelungsgrad wurde kontrovers diskutiert – Verwaltung und LEWO gehen von 80% Vollversiegelung aus. In der Realität gibt es viele Risse wo Spontanvegetation entsteht. Es gibt ein Definitionsproblem zw. Vollversiegelung nach baulicher Interpretation und tatsächlicher Verhältnisse vor Ort. 
  • Die städtischen Flächen inkl. urbaner Wald hinter Antonienbrücke (betrifft nicht das LEWO Grundstück) wurden damals für insgesamt 741.000 Euro von der Stadt gekauft. Im Schnitt sind das 5,80 Euro/m². 
  • Die 900 Stellungnahmen aus dem Frühjahr 2022 wurden ausgewertet und finden Eingang/ Berücksichtigung in die folgenden Prozesse des Workshops 
  • Wer für die Verkehrssicherung der LEWO-Fläche zuständig ist, scheint aufgrund des verhangenen Baustopps unklar. Verwaltung und Eigentümerin tauschen sich dazu zeitnah aus und suchen nach Lösungen. LEWO darf aufgrund Bundesnaturschutzgesetz keine schweren Maschinen auf dem Gelände nutzen (Bagger, LKWs etc.). LEWO ist laut Aussage Rechtsamt als Eigentümerin dennoch zur Sicherung verpflichtet – Klärung folgt.

Diskussionsinhalte

  • Ausführlicher Vortrag durch das Rechtsamt
  • laut Rechtsamt ist die LEWO-Fläche als Innenbereich nach BauGB einzuordnen
  • entsprechend wäre eine Bebauung nach §34 BauGB möglich, wird aber von der Stadt nicht empfohlen → Bauleitverfahren mit Erstellung eines Bebauungsplans nach §30 BauGB wird durch die Stadtverwaltung angestrebt. Ebenso äußerten sich andere Gruppen im Workshop für einen spezifischen Bebauungsplan.
  • Ob es einen Bebauungsplan gibt und wie dieser aussieht, ist Teil des Workshopverfahrens -> Entscheidung darüber wird weiter diskutiert.

Nächster Workshop 07.12.2023 mit den Schwerpunkten Denkmalpflege, Grünflächen, Ökologie, Klima.

Nachfolgend geplant sind die Termine: 29.01.24, 06.03.24, ggf. 11.04.2024